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Schiedsperson

Das Schiedsamt - Schlichten statt Richten

Die Idee, Streitigkeiten durch Schlichtung beizulegen, ohne sogleich einen Richter zu bemühen, wurde bereits im Jahre 1827 erstmals in der Provinz Preußen eingeführt. Heute ist der Schiedsmann bzw. die Schiedsfrau eine feste Institution in unserem Rechtssystem, der hilft, Streitigkeiten ohne langwierige und kostenintensive gerichtliche Verfahren beizulegen.
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es zur Zeit ca. 10.000 Schiedspersonen, die von den zuständigen Kommunen für den jeweiligen Schiedsamtsbezirk auf die Dauer von 5 Jahren gewählt werden. Sie nehmen diese Aufgabe ehrenamtlich war, was das Schiedsverfahren sehr kostengünstig macht.

Für den Schiedsamtsbezirk der Gemeinde Bad Essen sind folgende Schiedspersonen ernannt:
Schiedsperson
Wolfgang Vehring
Buersche Straße 50
49152 Bad Essen-Rabber
(05472) 72 11
Stellv. Schiedsperson
Axel Gruczyk

Gartenstraße 4
49152 Bad Essen
(05472) 35 13

Weitere Informationen zum Schiedsamt und zum Ablauf des Schiedsverfahrens erhalten Sie auf den Internetseiten des Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (www.schiedsamt.de).

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